MB FZMO 757
Hochdruck-Erdgasanlagen (CNG) Anforderungen an Hochdruck-Erdgasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen (Ausgabe: 2024-03-15)
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Dieses Merkblatt hat das Ziel, einheitliche Beurteilungskriterien für die Begutachtung von Erdgas-(CNG/LNG-)Anlagen, die dem Antrieb von Kraftfahrzeugen dienen, zu schaffen.
Grundlagen sind die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der jeweils gültigen Fassung, die UN-Regelungen Nr. 110 und Nr. 115 mit nachfolgenden Änderungen (hier: Teil II, Nachrüstsysteme für Erdgas (CNG) zum Einbau in Kraftfahrzeuge zur Verwendung von Erdgas in ihrem Antriebssystem).
Die genannten UN-Regelungen können so lange angewendet werden, bis sie durch eine amtliche Veröffentlichung aufgehoben werden.
Folgende Zulassungsverfahren sind möglich:
Für Komponenten von Gasanlagen:
- Die Zulassung neuer Komponenten für Gasanlagen ist nur mit Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 110 Teil I möglich.
Für Gesamtanlagen in Kraftfahrzeugen:
- Für die Genehmigung von Fahrzeugen nach Richtlinie 70/156/EWG, 2007/46/EG und VO (EU) 2018/858 ist ausschließlich UN-Regelung Nr. 110 Teil II nachzuweisen.
- Für Nachrüstsysteme muss eine Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 115 für CNG bzw. UN-Regelung Nr. 143 für LNG vorliegen.
Nachrüstanlagen, die einer Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO unterzogen werden, müssen mit Komponenten nach UN-Regelung Nr. 110 Teil I ausgeführt werden. Der Einbau von CNG-Anlagen muss die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 115 Teil II erfüllen.
Die in diesem Merkblatt enthaltenen Richtlinien geben sicherheitstechnisch ausreichende Lö-sungen für den Regelfall an. Sie werden laufend dem Stand der Technik angepasst.
MB FZMO 757 Hochdruck-Erdgasanlagen (CNG) Anforderungen an Hochdruck-Erdgasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
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